Alle Angelkarten vom Verband der Spreewaldfischer gelten nur auf den Spreewald-Gewässern des Verbandes und dem Schönfelder See. Keine Angelberechtigung gilt für die Spreewald-Gewässer der Fischereigemeinschaften Burg e.V. und Unterspreewald e.V.

Die Gewässer des Verbandes der Spreewaldfischer Lübbenau und Umgebung e.V. dürfen nur von DAV-Mitgliedern des LAV Brandenburg mit der Vollzahlermarke beangelt werden. Die Gewässerfondmarke Brandenburg für LAV-Mitglieder aus anderen Bundesländern gilt nicht für obige Verbandsgewässer.

Beachten Sie die gesonderten Bedingungen zur Ausübung des Angelsports im Spreewald durch die Biosphärenverwaltung, insbesondere die Verhaltensregeln, Sperrbereiche und das Nachtangelverbot in den Schutzzonen. Des Weiteren gelten in den Verbandsgewässern zur LAV-Gewässerordnung abweichende Schonzeiten und Mindestmaße. Der Fischer hat immer Vorrang vor dem Angler. Zu Wehren mit Fischtreppen ist ein Abstand von 100 m einzuhalten.

Die Verträge werden in der Regel jährlich verlängert.

Biosphärenreservats-Verordnung: § 6 Abs. 3 Nr. 8 Verbote: Insbesondere ist es verboten zu angeln.

Befreiung vom Verbot der Angelfischerei mit Stand vom 24.04.2006 für Gewässer und Gewässerabschnitte

Angelstrecken finden Sie unter www.spreewald-biosphaerenreservat.de

Befreiung vom Nachtangelverbot für Gewässer und Gewässerabschnitte

Nachtangeln ist auf nachfolgenden Gewässern gestattet:

Gewässer OSL Beginn Ende Bemerkung
Südumfluter Obere Boblitzer Kahnfahrt Spree linksseitig und vom Kahn
Spree Wehr 113 Wehr 117 linksseitig
Spree Krimnitzer Kahnfahrt Ragower Kahnfahrt linksseitig
Alte Badeanstalt Lübbenau      
Bürgerfließ Kossa Schleuse Spree linksseitig
Leiper Graben Hauptspree Sappola linksseitig vom Kahn
Spree Dubkow Mühle E-Kanal rechtsseitig
Spree E-Kanal Wehr 47 Leipe beidseitig und vom Kahn
Gewässer LDS Beginn Ende Bemerkung

Fischereiabgabe

Entrichtung der Fischereiabgabe

In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind vollständig von der Fischereiabgabe befreit. Für Personen ab dem 14. Lebensjahr fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.

Fischschongebiete

In diesen Gewässern ist jeglicher Fischfang mit allen Fischfanggeräten laut aktuell gültigem Hegeplan verboten:

  • Ogrena
  • Tschummi Wehr Laichteich
  • Zeitzgraben
  • Dobrola
  • Wudritz oberhalb Bahndamm bis L 49
  • Albrechtkanal / Diamantengraben
  • Kranichgraben ab Barzelin bis Schöpfwerksgraben
  • Kleine Spreewitza
  • Dolzke / Einmündung Lehder Fließ bis Dolzke Wehr 01.02.–30.04.
  • Krumme Wehrfließ
  • Mingoa

Angelkarten-Verkauf:

  • Lehde
    • Bootsverleih Dolzke Insel
      André Schneider, An der Dolzke 8, 03222 Lübbenau / Spreewald OT Lehde
  • Lübbenau
    • Angelstudio Guido Firl, Ehm-Welk-Str., 03222 Lübbenau / Spreewald
    • Fahrrad-Metzdorf, Ehm-Welk-Str. 32, 03222 Lübbenau / Spreewald
  • Leipe
    • Herbert Konzack, Leiper Dorfstraße 3, 03222 Lübbenau / Spreewald OT Leipe
  • Lübben
    • Angel Spezi, Frankfurter Str. 19, 15907 Lübben
Preise
Tageskarte Friedfisch:
Tageskarte Raubfisch:
Wochenkarte Friedfisch:
Wochenkarte Raubfisch:
Jahreskarte Friedfisch:
Jahreskarte Raubfisch:
Jugend – Jahreskarte Friedfisch:
5,- €
10,- €
20,- €
30,- €
50,- €
100,- €
15,- €